über Rechtsanwälte

Warum tragen Rechtsanwälte eigentlich eine Robe?


Die Bekleidungsvorschrift geht zurück auf König Friedrich Wilhelm I. in Preußen. 1726 verfügte er die Einführung einer einheitlichen Juristentracht mit folgenden Worten:



„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati

wollene lange Mäntel, welche bis unter das Knie gehen,

unserer Verordnung gemäß zu tragen haben,

damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen

und sich vor ihnen hüten kann“


Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit ist § 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA):


Freiheit der Advokatur


(1)

Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.


(2)

Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.


(3)

Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.