über Richter

Verwaltungsgericht Düsseldorf

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"… Wer zu Gericht geht, bekommt einen Richter, nicht seinen Anwalt. Der Richter ist ein unabhängiger Kontrolleur und Entscheider, nicht Interessenvertreter und Vertrauensperson des Einzelnen in seinem Streit gegen die Verwaltung und auch nicht verlängerter Arm der Verwaltung.

Seine Aufgabe ist Rechtsschutz durch Rechtsanwendung ohne Ansehung der Person. Das erfordert weder Barmherzigkeit noch Engherzigkeit sondern einen scharfen Verstand.

Der Richter muss die Menschen mögen und es darf ihm nichts Menschliches fremd sein. Anders kann das Richteramt, in dem Menschen über andere Menschen entscheiden nicht gelingen. Ohne Empathie und Demut, ohne praktische Vernunft und Lebenskenntnis geht es nicht.

Der Richter ist ein Diener. Das Recht gilt auch für ihn. Er soll als nüchterner Positivist das geltende Recht anwenden und durchsetzen, nicht aber sein eigenes Recht sprechen, seine Vorstellungen vom Recht verfolgen und für andere zum Maßstab machen.  …"




(Auszug aus: Thomas Flint, Vom Beruf des Richters, S. 324-334, veröffentlicht in: Scheidewege, Jahresschrift für skeptisches Denken, Jahrgang 2015/2016, Nr. 45, Herausgegeben von der Max Himmelheber-Stiftung im S. Hirzel Verlag)